Testament für Getrenntlebende
Gehen Sie auf Nummer sicher auch nach der Trennung oder Ehe. Damit der andere Elternteil keinen Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhält.
Wählen Sie den für sich passenden Vertragstyp und starten Sie direkt mit der Erstellung Ihres einzigartigen Dokuments. Sie sind nur wenige Klicks vom Ergebnis entfernt.
Gehen Sie auf Nummer sicher auch nach der Trennung oder Ehe. Damit der andere Elternteil keinen Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhält.
Realsplitting möglich gemacht in nur wenigen Minuten.
Der Klassiker unter den gemeinschaftlichen Testamenten rechtssicher für Sie aufbereitet.
Egal ob Krankheit oder Zeitmangel: In manchen Siutationen ist es schlicht erforderlich, dass eine andere Person für Sie tätig wird. Mit unserer General- und Vorsorgevollmacht sind alle Bereicht abgedeckt und Sie müssen sich keine Gedanken mehr machen.
Ereilt ein minderjähriges Kind der schlimme Schicksalsschlag, dass beide sorgeberechtigten Elternteile versterben, ist das ein traumatisches Ereignis. Um so wichtiger ist es, dass die Eltern bereits vorsorgen und zu Lebzeiten bestimmen, wer in dieser Situation der rechtliche Vormund werden soll.
Sollten Sie aufgrund einer Krankheit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist es wichtig nahestehende Personen bei sich zu wissen. Damit diese im Fall der Fälle aber auch Entscheidungen treffen können, ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar.
Wird Vermögen einer behinderten Person vom Sozialhilfeträger verwertet, geschieht das oft ohne, dass die betreute Person dadurch eine Verbesserung ihrer Situation spürt. Diesen Umstand will das Behindertentestament verhindern.
Egal, was Sie sich für die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod vorstellen, wir haben die passende Lösung dafür. Unser einseitiges Testament bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, sodass Sie Ihr Testament individuell für Ihre Bedürnisse gestalten können.
Eine Reisevollmacht ist ein Muss für alle Eltern oder Großeltern, die alleine mit einem minderjährigen Kind unterwegs sind. Lassen Sie sich den Urlaub nicht vermiesen, sondern sorgen Sie vor.
Seien Sie auch im Erbfall handlungsfähig! Mit unserer Nachlassvollmacht ersparen Sie es sich, dass immer alle Erben anwesend sein sollen.
Wenn beide Eltern verhindert sind, kann nur ein ausreichend bevollmächtigter Dritten Handlungen für ein minderjähriges Kind vornehmen. Lassen Sie Ihr Kind bei längerer Abwesenheit nicht ungeschützt.
Ist nur ein Elternteil verhindert, kann der andere mit unserer Vollmacht weiter für das minderjährige Kind sorgen. Verhindern Sie unnötige Streitereien mit öffentlichen Stellen und sorgen Sie vor.
Nach einer Trennung ist es wichtig, den Kindern Stabilität und Kontinuität zu bieten. Da ist eine Vereinbarung zum Umgang die erste Voraussetzung.